Steuererklärung
in 10 Minuten

Lassen Sie Ihre Steuer­erklärung einfach pro­fes­sio­nell erstellen und sparen Sie bares Geld.

  • Nur CHF 150 mit 10 Belegen, nur CHF 5 pro weiteren Beleg
  • Für Studenten und Lehrlinge nur CHF 89 inkl. 10 Belege
  • Einfacher Online-Prozess oder Rundum-Service ohne Aufwand
  • Inklusive Prüfung individueller Sparpotentiale
  • Professionell erstellt vom Treuhand-Büro aus Luzern
So funktioniert’s

Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.

In 3 Schritten zur Steuererklärung

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“Mit einer professionell erstellten Steuererklärung sparen Sie Zeit, Geld und Nerven. Wir übernehmen das gerne für Sie und kümmern uns um die Details. ”

Nicole Feusi

Sachbearbeiterin, Feusi Treuhand GmbH

Steuerlich relevante Belege

Alle Steuerpflichtigen

  • Lohnausweis(e) von Haupt- und Nebenerwerbstätigkeiten
  • Belege über Leistungen von Ausgleichs-, Arbeitslosenkassen inkl. Krankentaggeldern
  • Belege über allfällige Einkünfte aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
  • Belege über Kapitalleistungen aus Vorsorge (Pensionskassen, Lebensversicherungen, usw.)

Zusätzlich von selbständig Erwerbstätigen

  • Erfolgsrechnung, Bilanz per 31.12.
  • Erwerbsausfallentschädigungen (Krankentaggelder, IV-Zahlungen)
  • Bescheinigung(en) über Einzahlungen in die 2. Säule oder Säule 3a

Zusätzlich von pensionierten Steuerpflichtigen

  • Rentenausweis AHV/IV / Bescheinigung
  • Rentenausweis Pensionskasse / Bescheinigung
  • Rentenausweis allfällig weiterer Rentenbezüge (Leibrenten usw.)
  • Belege über allfällige Beitragszahlungen an die AHV
  • Steuerausweise
  • Jahresendauszüge mit Verrechnungssteuerabrechnungen
  • Zins- und Saldobescheinigungen aller Wertschriften und Guthaben (alle Bank- und Postkonto inkl. allfällige Darlehen) per 31.12. sowie den daraus erzielten Erträgen
  • Belege über allfällige Lotteriegewinne o.ä.
  • Insbesondere Zins- & Saldobescheinigungen von neu eröffneten bzw. saldierten Konten
  • Bei Änderung gegenüber dem Vorjahr: Belege über den Steuerwert/Eigenmietwert der selbstbenutzten Liegenschaft(en) => Neubewertung der Liegenschaften
  • Belege oder Aufstellung über Mietzinseinnahmen (Abrechnung Liegenschaftsverwaltung)
  • Belege über die Liegenschaftsunterhaltskosten (werterhaltende Massnahmen =
    Sanierungsmassnahmen (inkl. Gebäudeversich., Kaminfeger, Serviceabo etc.)
  • Angaben/Belege über den Kauf oder Verkauf von Liegenschaften/Grundstücken in
    anderen Kantonen oder im Ausland (inklusive Finanzierung)
  • Aufstellung Ertrag/Steuerwert von umverteilten Erbschaften (mit Anteilsangabe)
  • Angaben zum Auto: Marke, Anschaffungsjahr, Kaufpreis
  • Bescheinigungen über Rückkaufswerte/Steuerwerte von Lebensversicherungen
  • Übrige Vermögenswerte (wie Sammlungen, Kunstgegenstände, Boote usw.): allfälliger
    Beleg über den Versicherungswert
  • Belege Weiterbildungs-/Umschulungskosten sofern über CHF 500
  • Bescheinigung Arbeitgeber über Notwendigkeit Benützung Privat-PW usw.
  • Bescheinigungen für den Arbeitsweg (ÖV-Abos oder Autokilometer)
  • Bescheinigung(en) über Einzahlungen in die Säule 3a
  • Beleg über allfällige Einkaufsbeiträge in Pensionskassen
  • Belege selbst bezahlter Krankheitskosten (Zahnarzt, Klinikaufenthalte / hohe
    Selbstbehalte etc.)
  • Angaben/Belege über tatsächlich eingegangene oder bezahlte Alimente bzw.
    Unterhaltsbeiträge vom geschiedenen / getrenntlebenden Ehegatten
  • Belege über Kosten wegen Fremdbetreuung der eigenen Kinder
  • Belege über Schulden per 31.12. (Darlehen, Hypotheken usw.) inkl. bezahlter
    Schuldzinsen
  • Belege über Parteispenden und gemeinnützige Zuwendungen

Häufig gestellte Fragen

Ja, wir prüfen die Vollständigkeit der Unterlagen anhand des Vorjahres und plausibilisieren die Zahlen mit einer Vermögensrechnung. Deshalb ist es sinnvoll, wenn Sie uns bei erstmaliger Beauftragung Ihre letztjährige Steuererklärung mit einreichen.

Ja. Im Rahmen der Erstellung Ihrer Steuererklärung prüfen wir auch Ihre individuellen Sparpotentiale.

Selbstverständlich bieten wir Ihnen eine professionelle Steuerplanung sowie Steuerberatung an. Diese Leistung ist jedoch exklusive und nicht in der pauschalen Erstellung der Steuererklärung inkludiert. Klicken Sie hier um uns diesbezüglich zu schreiben oder anzurufen.

Dazu bieten wir Ihnen mehrere Möglichkeiten an. Sie können diese über Ihr Smartphone fotografieren und direkt übermitteln, Belege als Datei hochladen, als Email-Anhang senden oder klassisch per Post an uns schicken.

Wir benötigen alle Belege die steuerlich relevant sind. Insbesondere sind das Lohnausweise, Zins- und Saldobestätigungen der Banken sowie Ausweise über bezahlte Vorsorgebeträge. Eine Übersicht über alle Belege finden Sie hier.

Im Normalfall muss die Steuererklärung bis zum 31. März eingereicht werden. Als bestehender Kunde bzw. wenn Sie uns mit der Steuererklärung beauftragen, verlängern wir die Fristen für Sie automatisch.

Ja, wir beraten Sie kompetent und zuverlässig rund um das Thema Versteuerung von Kryptowährungen.

Nein, sofern Ihre Unterlagen vollständig sind. Sollten Unterlagen fehlen oder nachgefordert werden müssen, erlauben wir uns den Zusatzaufwand in Rechnung zu stellen. Dies würden wir jedoch in jedem Fall vorab mit Ihnen abklären.

Momentan bieten wir ausschliesslich die für Sie sichere Zahlung per Rechnung an. Sie erhalten unsere Rechnung nach Erhalt Ihrer optimiert erstellten Steuererklärung.

Noch Fragen? Dann helfen wir gerne weiter.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen.

Markus Feusi

Treuhänder mit eidg. Fachausweis
041 508 76 36
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